Allgemeine Geschäftsbedingungen
Universalschlichtungsstelle:
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Vertrag, Buchungsbestätigung
Der Vertrag gilt für die Dauer der vereinbarten Mietzeit. Der Vertrag kommt mit der Vertragsbestätigung durch den Vermieter zustande.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt gemäß der in der Buchungsbestätigung genannten Bedingungen.
Diese sind wie folgt:
Anzahlung
30% Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Ab dem 8. Werktag verliert die Buchungsbestätigung ihre Gültigkeit und der Vermittler kann das Objekt anderweitig vermieten.
Restbetrag
Fälligkeit 28 Tage vor Anreise fällig
Kaution
wird mit dem Restbetrag fällig und innerhalb von 10 Werktagen nach Rückgabe des Mietobjektes in ordnungsgemäßen Zustand zurück erstattet.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang besteht aus der Benutzung des Hauses mit seinem Inventar sowie des Grundstückes und der Garage oder Stellplatz.
Die Objekte dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Bei Überbelegung hat der Vermittler das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Es ist nicht erlaubt, auf Ferienhausgrundstücken Zelte und Wohnwagen aufzustellen. Pkws sind auf den angewiesenen Parkflächen zu parken. Die Parkmöglichkeit, wenn vorhanden, ist für einen Pkw im Mietpreis enthalten.
Die Kosten des Stromverbrauchs werden anhand der Zählerstände separat abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt mit der Verrechnung des Kautionsbetrags.
Das Laden von E-Autos ist untersagt.
Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln und sie nur im vereinbarten Umfang zu nutzen und alle während der Mietzeit auftretenden oder von ihm verursachten Schäden unverzüglich zu melden. Sollten während der Vertragsdauer durch den Mieter Schäden am Objekt entstehen, ist der Aufwand der Beseitigung durch den Mieter zu erstatten. Bei verspäteter Meldung durch den Vertragspartner haftet dieser dem Vermieter auch für Schäden, die dieser dadurch erleidet, dass ein möglicher Nachmieter Ansprüche gegenüber dem Vermieter aufgrund der Beschädigung geltend macht. Rauchen innerhalb der Häuser ist untersagt. Gerne kann in den Außenbereichen geraucht werden.
Die Endreinigung des Mietobjektes wird durch den Vermittler vorgenommen. Das Objekt ist besenrein zu hinterlassen. Die Reinigung des Küchenbereiches, der Abwasch inkl. Trocknen bzw. Leeren der Spülmaschine, die Reinigung des Backofens, des Herdes, des Grills und die Beseitigung von Abfall und Essenreste hat der Mieter selbst vor Abreise zu erbringen. Bei Nichteinhaltung und einem zusätzlichem Aufwand zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigender Verunreinigungen, liegen gebliebenem Abwasch ist der Vermittler zur Nachberechnung berechtigt.
Liegengebliebene und vergessene Sachen werden nur gegen vorherige Erstattung der Unkosten bzw. unfrei nachgeschickt. Ein Anspruch auf zeitnahen Versand besteht nicht. Die Aufbewahrungsfrist beträgt max. 2 Wochen für Gegenstände unbekannter Herkunft.
Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären und wird wirksam mit Zugang beim Vermieter. Als Kündigung gilt das Datum des Poststempels und gilt als Kündigungsdatum. Bei Email gilt das Empfangsdatum.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, kann der Vermieter angemessenen Ersatz verlangen.
Die Höhe richtet sich im Einzelnen nach dem Vertragspreis. Die pauschalierten Gebühren betragen.
bei Eingang der Rücktrittserklärung:
- nach dem 180. Tag bis zum 60. Tag vor der Mietzeit (Anreisetag) -> die Höhe der Anzahlung (30%)
- nach dem 60. bis zum 30. Tag vor der der Mietzeit -> 50% des Mietpreises
- nach dem 30. Tag sind 95% Mietpreises
Wird ein Ersatz durch den Vermieter oder Mieter für den gebuchten Zeitraum gefunden, verringert sich die Stornogebühr auf 20%.
Wir empfehlen einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Für Umstände, die den Mieter an der fristgerechten Nutzung der Mietsache hindern, können keine Vergütungen seitens des Vermieters geleistet In Fällen höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg usw.) können der Vermieter und der Mieter fristlos kündigen.
Weitere Stornogebühren werden nicht berechnet.
Gewährleistung
Sofern das Vertragsobjekt Anlass zu Beanstandungen gibt, ist der Mieter verpflichtet, sich binnen 24 Stunden mit dem Vermittler oder seinem Vertreter zwecks Abhilfe in Verbindung zu setzen. Dem Vermittler ist eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung einzuräumen vor allem beim Bedarf externer Firmen. Sofern die Mängelbeseitigung scheitert, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietpreisminderung bei Nichtbeseitigen des Mangels. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Vermittler übernimmt keine Haftung für die vom Mieter eingebrachten Urlaubsgegenstände.
Pandemie
Ist Ihre Buchung in einen Zeitraum innerhalb eines Beherberungsverbotes, das entweder von der Bundesregierung, Land Niedersachsen oder Landkreis Friesland per Verordnung erlassen wurde, werden Ihnen ihre geleisteten Zahlungen nach Rechtsgültigkeit der Verordnung kostenfrei erstattet.
Die Abwicklung bzw. die Auflösung des Mietvertrages erfolgt von unserer Seite.
Möchten Sie Ihre Buchung wegen Bedenken, Angst oder Krankheit (auch Covid-19) stornieren, dann gelten die allgemeinen Stornogebühren.
Leider können wir Ihre Belange nicht kostenfrei bearbeiten.
Gästebeitrag (Kurtaxe)
Der von der Gemeinde Wangerland festgelegte Gästebeitrag wird vom Vermittler mit dem Gesamtbetrag im Auftrag der Gemeinde berechnet. Die Unterlagen liegen bei Ankunft im Ferienobjekt.
Internet- und Telefonnutzung (wenn vorhanden)
Die Nutzung des Internetzugangs und das Telefonieren ins dt. Festnetz sind kostenlos. Kosten jeglicher Art, die während der Nutzung entstehen, werden nicht übernommen und werden ggf. separat in Rechnung gestellt. Es wird keine Haftung für schadhafte Software oder Missbrauch übernommen. Geräte und deren Software dürfen nicht verändert werden. Einen Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.
noch eine Bitte:
Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei allen Häusern nicht um reine Mietobjekte handelt, sondern auch von den Eigentümern selbst genutzt werden. Insofern werden Sie einiges vorfinden, dass Sie so sicherlich aus anderen Ferienunterkünften nicht gewohnt sind.
Andersrum erwarten wir von Ihnen auch einen besonderen Umgang mit den Häusern und deren Inventar, da sie sehr persönlich eingerichtet und ausgestattet sind. Sollte Ihnen irgendetwas kaputtgehen, möchten wir gerne darüber informiert werden, um uns über eventuell nötigen Ersatz oder Reparatur zu einigen, vor allem aber um ihrem Nachfolger das Haus so zur Verfügung stellen zu können wie Sie es selbst angetroffen haben.
Bitte lesen Sie auch unsere Hausordnungen zu jedem Ferienhaus vor Ort. Stand 01.06.2022
Wir Eigentümer sind bestrebt, daß Sie sich als Feriengast mit den besten Eindrücken in unseren Häusern und im Wangerland erholen können.
Jeder Gast sollte bedenken, daß er nach seiner Abreise ebenfalls einen persönlichen Eindruck hinterläßt - sowohl im Ferienobjekt als auch im Wangerland.